4.1 Zur vollständigen Leistungserbringung ist die Agentur auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist daher verpflichtet, binnen 14 Tagen ab Aufforderung der Agentur die für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Informationen bereitzustellen und einen Onboarding-Termin wahrzunehmen.
4.2 Erfolgt die Mitwirkung des Kunden nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist gemäß Punkt 4.1., ist die Agentur berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilleistungen gemäß Punkt 4.3. auf Basis der bisherigen Informationen zu erbringen und dem Kunden dafür das vereinbarte Entgelt in Rechnung zu stellen.
4.3 Die Teilleistungen für Webseitenprojekte sowie die entsprechenden Anteile am Gesamtaufwand für die Erbringung der Gesamtleistung, nämlich der Erstellung einer Webseite, gliedern sich wie folgt:
#1 Projekt Setup (5% des Gesamtaufwandes)
- Initiales Onboarding Gespräch
- finale Absprache und Fixierung des Konzepts
- Initiale Suchwortanalyse und Konkurrenzanalyse
#2 Design-Phase (40% des Gesamtaufwandes)
- Gestaltung eines modernen Designs gemäß Vorgaben
- 2 Korrekturschleife für das Design
- Freigabe des Designs durch den Kunden
#3 Umsetzungs-Phase (35% des Gesamtaufwandes)
- Einrichtung technischer Infrastruktur (Hosting, Webbuilder, Backup System, etc.)
- Technische Umsetzung und Programmierung des Designs
- Einfügen aller Inhalte (Grafiken, Bilder, Videos, Texte, etc.)
- Umsetzung des Responsive Designs
- Einführung ggf. notwendiger weiterer Sprachen
- Einrichtung eines ggf. notwendigen Content Management Systems
#4 Optimierungs-Phase (15% des Gesamtaufwandes)
- SEO Onpage (Meta-Tags, Überschriftenstruktur, etc.)
- SEO inhaltliche Optimierung der Textes und der Suchwörter
- KI Optimierung: Hinterlegung aller Informationen für die Auslesbarkeit für LLM
- Testing und Optimierung der Ladezeiten
- Finales internes Testing und interner Qualitätscheck
- Finale Abnahme durch den Kunden
#5 Veröffentlichung (5% des Gesamtaufwandes)
- Einrichtung ggf. notwendiger Kundenzugriffe
- Veröffentlichung der Website
- Überprüfung der Auffindbarkeit (Indexierung; Google Search Console)
4.4. Erfolgt die Mitwirkung des Kunden nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist gemäß Punkt 4.1., ist der Kunde darüber hinaus zur Leistung einer Konventionalstrafe in Höhe der Hälfte des im Angebot vereinbarten Entgelts (Angebotsbetrag) verpflichtet. Die Konventionalstrafe wird unabhängig vom Eintritt oder Nachweis eines tatsächlichen Schadens und unmittelbar mit fruchtlosem Ablauf der Frist gemäß Punkt 4.1. fällig. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche der Agentur bleiben davon unberührt.
4.5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt die Agentur grundsätzlich alle ihre Leistungen nach dem Dienstleistungsrecht.
4.6. Sollte ausnahmsweise eine vereinbarte Leistung seitens die Agentur dem Werkvertragsrecht unterliegen, so gilt zusätzlich Folgendes:
Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen (Teil-)Leistung eine Abnahme der (Teil-)Leistung zu verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die (Teil-)Leistung zu überprüfen und auf Mängel zu untersuchen und diese gem § 377 UGB schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge, sind Gewährleistungsansprüche des Kunden und Schadenersatzansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
Nach erfolgter Überprüfung ist die Abnahme durch den Kunden unverzüglich zu erklären. Erfolgt die Abnahme nicht unverzüglich, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen die Mängel/Verbesserungswünsche schriftlich mitteilt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. Die Agentur ist ferner berechtigt, den Kunden mit Setzung der Frist von 7 Tagen zur Abnahme aufzufordern.
Ist zwischen den Parteien strittig, ob ein wesentlicher oder ein nicht wesentlicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Wirtschaftskammer bestellter Sachverständiger anzuhören. In jedem Falle ist der Kunde zur Vorleistung verpflichtet.
4.7. Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung per Videokonferenz fällt ein Zeitaufwand von 60-90 Minuten seitens der Agentur an. Sollten die Interessenten diesen kostenfreien Termin unter 24 Stunden vor Beginn absagen, fällt eine pauschalierte und verschuldensunabhängige Aufwandsentschädigung von 150€ netto an.